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Kontakt
Telefon +49 (0) 22 61 - 29 600
Telefax +49 (0) 22 61 - 660 700
E-Mail info@praxis-gmm.de
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Praxisöffnungszeiten
Montag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 18:00 UhrDienstag, Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 17:00 Uhrund nach VereinbarungMittwoch, Freitag08:00 - 12:00 Uhr
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Schulunfall
In der Schule kann es hoch her gehen – viele Kinder auf einem Platz, sie rennen und toben. Da ist ein Unfall schnell passiert. Bei der Praxis Marinow & Möhring sind Sie als Eltern oder Schulträger richtig, egal, ob es der verstauchte Knöchel oder die Platzwunde ist. Hier sind Sie entsprechend den Regeln des Arbeitsunfalls versichert, d.h. die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die anfallenden Behandlungskosten!
Wir leisten die notwendige Erstversorgung und koordinieren die weiterführende Behandlung.
Was ist ein Schulunfall?
Ein Schulunfall ist ein Unfall, der sich während des Besuchs einer Bildungseinrichtung ereignet. Dies kann zum Beispiel eine Grundschule oder eine weiterführende Schule sein, oder etwa auch eine Hochschule oder Universität. Auch Unfälle in Kindertageseinrichtungen (Kitas) gehören zur Schülerunfallversicherung. Unfälle sind zeitlich begrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führen.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Tätigkeiten wie Essen, Trinken oder Schlafen, auch wenn dies in der Bildungseinrichtung geschieht. Sie gehören zu den privaten Risiken. Auch Unfälle, die sich infolge von Drogen- oder Alkoholkonsum ereignen, gefährden den Versicherungsschutz.
Als D-Arzt erfüllen wir folgende Aufgaben:
- Feststellung des medizinischen Sachverhaltes bei Arbeits-,Wege,- und Schulunfällen
- Fachärztliche Erstversorgung
- Erstellung des Durchgangsarztberichtes für den Unfallversicherungsträger
- Durchführung von Nachschauen nach der Behandlung durch andere Fachärzte
Tipp von Christian Marinow:
Durchgangsärzte
Auch Verletzungen, welche sich auf dem Weg zur Arbeit zugezogen wurden, sind in den meisten Fällen über den Arbeitgeber versichert und müssen durch spezialisierte Ärzte (Durchgangsärzte) behandelt werden.