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Kontakt
Telefon +49 (0) 22 61 - 29 600
Telefax +49 (0) 22 61 - 660 700
E-Mail info@praxis-gmm.de
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Praxisöffnungszeiten
Montag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 18:00 UhrDienstag, Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 17:00 Uhrund nach VereinbarungMittwoch, Freitag08:00 - 12:00 Uhr
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Wegeunfall
Nicht nur vor Ort bei der Arbeit oder in der Schule, sondern auch auf den Wegen dorthin beziehungsweise nach Hause können Unfälle passieren. Falls Sie sich auf dem Weg verletzen sollten, sind Sie bei der Praxis Marinow & Möhring an der richtigen Anlaufstelle!
Und Sie sind dann entsprechend den Bedingungen des Arbeitsunfalls über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Was ist ein Wegeunfall?
Ein Schulwegunfall ist ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg zu oder von einer Arbeitsstätte oder Bildungseinrichtung ereignet. Ob Sie zu Fuß unterwegs sind oder ein anderes Verkehrsmittel wählen, spielt dabei keine Rolle.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie zum Kreis der Versicherten gehören, Sie sich zum Unfallzeitpunkt auf dem direkten Weg zu oder von der versicherten Tätigkeit befinden. Dazu gehören nicht nur die Arbeit und der der Unterricht selbst, sondern auch Exkursionen oder andere schulische Veranstaltung.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Nicht versichert sind Umwege und alle Unterbrechungen, die nicht durch die Arbeit oder Bildungseinrichtung veranlasst sind. Der Weg muss dabei von der Entfernung nicht der kürzeste, aber der verkehrsgünstigste sein.
Übrigens: Gesetzlich unfallversichert sind auch Fahrgemeinschaften. Eltern, die zum Beispiel ihre Kinder zur Kita oder Schule fahren, um eine berufliche Tätigkeit auszuüben, stehen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wie ihre Sprösslinge.
Tipp von Dr. Robin Möhring:
Versicherungsschutz
Auch Verletzungen, welche sich auf dem Weg zur Arbeit zugezogen wurden, sind in den meisten Fällen über den Arbeitgeber versichert und müssen durch spezialisierte Ärzte (Durchgangsärzte) behandelt werden.